Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Igensdorf nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Da im Umfeld des Geltungsbereiches Bodendenkmälern bekannt sind, ist im Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

Parallel wird zu der laufenden Erschließungsplanung und somit vor Beginn der Baumaßnahme in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege Schürfungen für eine Voruntersuchung (mit evtl. anschließender Rettungsgrabung) durchgeführt, um evtl. Ausläufer von Bodendenkmälern in der Umgebung des Geltungsbereiches vorab zu erkunden bzw. auszuschließen. Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Ein entsprechender Antrag wird bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Forchheim gestellt.